Genesungsgeld Unfallversicherung

Von | 16. Februar 2019

Genesungsgeld Unfallversicherung

Der Begriff „Genesungsgeld in der Unfallversicherung“ wird oft falsch verstanden. Irrtümlich glauben viele Versicherte, dass sie diese Leistung grundsätzlich während einer Genesungszeit erhalten. Sie erwarten mehr Geld , als es der Fall ist.

Genesungsgeld nur nach Krankenhausaufenthalt …

Ein Genesungsgeld in der Unfallversicherung wird nur dann gezahlt, wenn bereits ein stationärer Krankenhaus-Aufenthalt aufgrund eines Unfalls vorausging.

Hat der Kunde für diesen Fall ein Unfall-Krankenhaus-Tagegeld (UKHT) vereinbart, dann zahlt die Unfallversicherung im Anschluss an das Krankenhaus-Tagegeld das vereinbarte Genesungsgeld.

Das Genesungsgeld wird immer gestaffelt gezahlt …

Das Genesungsgeld in der Unfallversicherung wird für den gleichen Zeitraum gezahlt, für welchen auch bereits ein Krankenhaustagegeld gezahlt wurde. Dabei muss man beachten, dass das Genesungsgeld nur gestaffelt gezahlt wird.

Beispiel:

die ersten 10 Tage        =  100%
die nächsten 10 Tage   =    50%
die restlichen Tage       =    25%

Die Tarife der Unfallversicherer unterscheiden erheblich sich im Hinblick auf diese Staffel.

Darüber ist das Genesungsgeld in der Unfallversicherung zeitlich befristet. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede. Während manche Versicherer das Genesungsgeld auf 100 Tage maximieren, zahlen andere Unfallversicherer bis zu 1.000 Tage.