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Unfallversicherung Studenten

Unfallversicherung Studenten „Die gesetzliche Unfallversicherung Studenten reicht nicht aus …“ Die gesetzliche Unfallversicherung für Studierende leistet nur bedingt Versicherungsschutz. Im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an Hochschulen sind Studenten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) bedingt durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Versichert gelten Arbeitsunfälle. Dazu zählen auch… Weiterlesen »