FAQ
- Fragen und Antworten
Warum
ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?
Unfälle passieren
überall und jederzeit. Niemand kann sich davor schützen.
Bei Unfällen am Arbeitsplatz, und auf dem direkten Hin- und auf dem Nachhauseweg ist
jeder Arbeitnehmer durch die gesetz- liche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
automatisch versichert. Die Leistungen sind gering!
Die
meisten Unfälle ereignen sich jedoch zu Hause - in der
Freizeit, am Wochenende und in den Ferien. Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder 10.
Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall. Fast 66% aller
Unfällen entfallen auf Ereignisse in der Freizeit oder im und ums Haus.
In diesen Fällen besteht kein gesetz- licher
Unfallschutz.
Durch Abschluss einer privaten Unfallversicherung können Sie zumin- dest die
Folgen eines Unfalls finanziell lindern. Eine Unfallversicherung gleicht
den unfallbedingten Verlust Ihrer Arbeitskraft aus.
Wann
und wo gilt eine private Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung bietet Ihnen
weltweiten Schutz - rund um die Uhr. D.h.: im Berufsleben,
in Schule und Kindergarten und ebenso in der Freizeit!
Warum
benötigen gerade Kinder eine Kinderunfallversicherung?
Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenver- sicherung. Auch eine
Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist meist nicht möglich. Deswegen ist die
Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preisgünstig
gegen
lebenslange Folgen von Unfällen (Invalidität) abzusichern.
Was
versteht man unter einem "Unfall"? (Definition)
Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben.
Aber im Allgemeinen wird folgende Definition des Unfallbegriffes
verwendet: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch
ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor,
wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein
Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder
zerrissen werden."
Welches
ist die wichtigste Leistungsart? (Invalidität)
Die wichtigste
Leistungsart einer Unfallversicherung ist die Invalidi- tätsleistung.
Diese Leistungsart muss in jedem Vertrag vereinbart werden. In der privaten
Unfallversicherung versteht man unter dem Begriff der
"Invalidität" eine dauernde Beeinträchtigung der körper- lichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit.
Welche
zusätzlichen Leistungsarten gibt es?
- Todesfalleistung
Wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres ab dem Unfalltag zum Tode führt,
so entsteht ein Anspruch auf
die vereinbarte Todesfallleistung. Hinweis: Die
Todesfalleistung kann eine weitere sinnvolle Funktion erfüllen. Ist bereits kurz nach
einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei
vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung bis zur Höhe dieser
Todesfallleistung.
- Unfall-Krankenhaustagegeld
(UKHT)
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in
vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Kranken- haustagegeld gezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Einige
Tarife zahlen auch bei ambulanter Operation.
- Genesungsgeld
(GG)
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch
ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100
Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch
auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
- Kosmetische
Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so
werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss bei
Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
erfolgen.
- Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine
Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50
% der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6
Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50%
so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
- Sofortleistung bei
Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen
wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen
werden.
- Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%
erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
- Kurbeihilfe (in
einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
- Bergungskosten (in
allen Tarifen kostenfrei enthalten)
Warum
sind mir viele Gesellschaften unbekannt?
Wir bieten
Ihnen Konzepte von ca. 120 führenden Versicherern. Darunter
viele Sondertarife, welche nur wenigen "Insidern"
bekannt sind. Manche Versicherungsgesellschaften haben
keinen eigenen Außendienst und keine Agenturen. Dennoch
gibt es diese Versicherer bereits seit fast 200 Jahren.
Warum
sind Ihre Angebote soviel günstiger?
Vertreter haben viel
höhere
Vertriebskosten als wir. Daher können sie unsere Angebote in der Regel nicht anbieten.
Kunden, welche den Vertreter im Haus haben wollen, müssen diese
Leistung auch teurer bezahlen. Wer sich selbst informiert, erhält
unsere günstigen Online-Tarife. Sie erhalten "Markenware" unter
unbekannten Namen. Die Unterschiede können bis zu 60 Prozent betragen!
6. Wo liegt der
Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall. Eine
Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird
muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in
dem Fall trotzdem. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem
Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt
- dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.
7. Was ist der
Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall
oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine
Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl.
Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.
8. Wer bestimmt den Grad
der Invalidität?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft
beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer
Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe
festgelegt. Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den
Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits
als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier
nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie
also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
9. Ich betreibe eine
Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine
Unfallversicherung?
Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß
eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart
einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei
folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese
gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot),
Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit
Motorfahrzeugen.
10.
Wo geschehen die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am
Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der
Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.
11.
Wann erhalte ich Leistungen?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein
sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich
festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch z.B. ist
eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss.
Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine
eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.
12.
Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65.
oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt
es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne
Gesundheitsprüfung".
13.
Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist
deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch
die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen.
Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.
15.
Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A
oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch
das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung
hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation
mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu
müssen Sie auch Fristen einhalten.
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