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 Heike Orthey
Leiterin Kundenservice
Tel. 0 26 62 . 94 56 0
service@unfallmaxx.de


"Nur aufgrund Ihrer
Empfehlungen konnte
ich den Jahresbeitrag
zu meiner Unfallver-
sicherung
von derzeit
EUR 235 auf EUR 99
 
senken. Gleichzeitig
erhielt ich wesentlich bessere
Leistungen.
Ein so enormes Ein-
sparpotenzial  und noch dazu
deutlich mehr Leistung hätte ich
nie für möglich gehalten.
Besten Dank!
"
Marvin Hombach (Hachenburg)
 



"Selten habe ich mich
so gut, nett und kom-
petent beraten
gefühlt
,
wie bei Ihnen. Die Kon-
ditionen für die abge-
schlossenen Versiche-
rungen
sind unvergleich-
bar gut,
d.h. das Preis-/ Leistungs-
verhältnis stimmt. Ich werde Sie
jederzeit gerne weiterempfehlen."

Beate Pfaffe (Flörsheim)
 



"
Ich bin seit kurzem
Orthey-versichert und
sehr zufrieden. Preislich
Top und das bei besse-
rem Schutz
als bei mei-
ner alten Unfallversi-
cherung. Bisher gab es
schnellen Service und auch eine
Änderung des
 Beitrittszeitpunktes
war kein Problem. Danke!
Jörg Niemann (Hamburg)

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        Unfallversicherung Sofortabschluss, beantragen unfall versicherung

 

 


FAQ - Fragen und Antworten



Warum ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

    Unfälle passieren überall und jederzeit. Niemand kann sich davor
    schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, und auf dem direkten Hin-
    und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetz-
    liche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) automatisch versichert.
    Die Leistungen sind gering!

    Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch zu Hause - in der Freizeit,
    am Wochenende und in den Ferien. Jährlich passieren etwa 8 Mio.
    Unfälle in Deutschland. Jeder 10. Bundesbürger erleidet im Laufe seines
    Lebens einen Unfall. Fast 66% aller Unfällen entfallen auf Ereignisse in
    der Freizeit oder im und ums Haus. In diesen Fällen besteht kein gesetz-
    licher Unfallschutz.

    Durch Abschluss einer privaten Unfallversicherung können Sie zumin-
    dest die Folgen eines Unfalls finanziell lindern. Eine Unfallversicherung
    gleicht den unfallbedingten Verlust Ihrer Arbeitskraft aus.


Wann und wo gilt eine private Unfallversicherung?

    Die Unfallversicherung bietet Ihnen weltweiten Schutz - rund um die
    Uhr. D.h.: im Berufsleben, in Schule und Kindergarten und ebenso
    in der Freizeit!


Warum benötigen gerade Kinder eine Kinderunfallversicherung?

    Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch
    keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenver-
    sicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist meist
    nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die
    einzige Möglichkeit, Kinder preisgünstig gegen lebenslange Folgen
    von Unfällen (Invalidität) abzusichern.


Was versteht man unter einem "Unfall"? (Definition)

    Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben. Aber im
    Allgemeinen wird folgende Definition des Unfallbegriffes verwendet:
    "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich
    von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
    unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt
    auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen
    oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen,
    Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."


Welches ist die wichtigste Leistungsart? (Invalidität)

    Die wichtigste Leistungsart einer Unfallversicherung ist die Invalidi-
    tätsleistung. Diese Leistungsart muss in jedem Vertrag vereinbart
    werden. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter dem
    Begriff der "Invalidität" eine dauernde Beeinträchtigung der körper-
    lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.


Welche zusätzlichen Leistungsarten gibt es?

    Die Invaliditätsleistung können Sie wie folgt ergänzen:

  • Todesfalleistung

    Wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres ab dem Unfalltag zum Tode
    führt, so entsteht ein Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung.
    Hinweis: Die Todesfalleistung kann eine weitere sinnvolle Funktion
    erfüllen. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar,
    so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine
    Vorauszahlung bis zur Höhe dieser Todesfallleistung.
     
  • Unfall-Krankenhaustagegeld (UKHT)

    Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in
    vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Kranken-
    haustagegeld gezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Einige
    Tarife zahlen auch bei ambulanter Operation.
     
  • Genesungsgeld (GG)

    Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die
    gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld
    geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max.
    100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt.
    Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus
    dem Krankenhaus.
     
  • Kosmetische Operationen

    Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart
    entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt,
    so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe
    der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss
    bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei
    Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
     
  • Übergangsleistung

    Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine
    Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten
    Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten
    noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle
    Übergangsleistung erbracht.
     
  • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

    Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren
    Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in
    Anspruch genommen werden.
     
  • Unfallrente

    Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens
    50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
     
  • Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
     
  • Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)


Warum sind mir viele Gesellschaften unbekannt?

    Wir bieten Ihnen Konzepte von ca. 120 führenden Versicherern.
    Darunter viele Sondertarife, welche nur wenigen "Insidern" bekannt
    sind. Manche Versicherungsgesellschaften haben keinen eigenen
    Außendienst und keine Agenturen. Dennoch gibt es diese Versicherer
    bereits seit fast 200 Jahren.


Warum sind Ihre Angebote soviel günstiger?

    Vertreter haben viel höhere Vertriebskosten als wir. Daher können
    sie unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Kunden, welche
    den Vertreter im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch
    teurer bezahlen. Wer sich selbst informiert, erhält unsere günstigen
    Online-Tarife. Sie erhalten "Markenware" unter unbekannten Namen.
    Die Unterschiede können bis zu 60 Prozent betragen!




6. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall. Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.

7. Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.

8. Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.

9. Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?
Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.

10. Wo geschehen die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.

11. Wann erhalte ich Leistungen?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.

12. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".

13. Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.

15. Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.

 


          

 


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