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Wie Unfallversicherer auf Down-Syndrom reagieren

Die Fakten: Trisomie 21 ist die bei Neugeborenen häufigste chromosomale
Abweichung. In Deutschland lag der Anteil zu erwartender Kinder mit einem Down-Syndrom im Jahr 2006 bei etwa 1:500. Jungen sind häufiger betroffen als Mädchen. Warum das so ist, wurde medizinisch noch nicht eindeutig geklärt.

Das Down-Syndrom bereitet nach wie vor große Probleme beim Abschluss von Unfallversicherungen. Die meisten Versicherer sehen bezüglich der Unfallversicherung ein nicht versicherbares Risiko. Anträge auf Unfallversicherung werden oft komplett abgelehnt. Doch jeder benötigt Unfallschutz. Menschen mit Vorerkrankungen unseres Erachtens erst recht.!




Warum Trisomie21 meist zur Ablehung führt

Ein Blick in den Versicherungsmedizinischen Leitfaden für Risikoprüfer in der Personenversicherung” des größten deutschen Rückversicherers beantwortet diese Frage. Weltweit tätige Versicherungsmediziner beschreiben hier häufige Erkrankungen, deren Verlauf und Prognose. Im versicherungsmedizinischen Leitfaden lautet die Empfehlung zur groben Risikoeinstufung für Menschen mit Down-Syndrom:

- Leben und Invalidität:   Ablehnung
- Kranken: mit größter Vorsicht zu beurteilen

Nahezu alle deutschen Unfallversicherer orientieren sich sehr stark an der Einschätzung der Versicherungsmediziner. Im Ergebnis führt dies fast immer zu einer sehr ablehnenden Haltung bei Unfallversicherungen für Menschen mit Down-Syndrom. Doch es gibt Ausnahmen.

So finden Menschen mit Down-Syndrom Versicherungsschutz


Drei Fragen helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Versicherers:

Frage 1 :  Wird überhaupt Unfallversicherungsschutz trotz Down-Syndrom (Trisomie) geboten?
Frage 2 :  Wie wirkt sich das Down-Syndrom (Trisomie) auf den Versicherungsschutz aus?
Frage 3 :  Wo erhalten Sie für Ihr Kind optimalen Unfallschutz zu möglichst günstigen Beiträgen ?



1.   Wird überhaupt Unfallversicherungsschutz trotz Down-Syndrom (Trisomie) geboten?

Nur wenige Unfallversicherer bieten uneingeschränkten Versicherungsschutz für Menschen mit DS.
Viele Versicherer lehnen einen entsprechenden Antrag auf Unfallversicherung generell ab.

Die meisten Versicherer verwendeten bislang die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungs- wirtschaft (GDV) unverbindlich empfohlenen Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94). Demnach waren pflegebedürftige Personen, sowie Geisteskranke nicht versicherbar und auch trotz Beitragszahlung nicht versichert (§ 3 AUB 94). Die neueren Musterbedingungen des GDV (AUB99) enthalten dahingehend zwar keinen Textvorschlag mehr, jedoch verwenden nach wie vor die meisten Unfallversicherer die alte (negative) Formulierung.

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Lassen Sie Ihre Bedingungen kostenlos und unverbindlich durch uns prüfen. Senden Sie uns eine Kopie Ihrer letzten Unfallversicherungspolice und der aktuellsten Beitragsrechnung per Fax an 0 26 62 / 94 56 77. Gerne auch per E-Mail an
info@unfallmaxx.de. Oder informieren Sie sich jetzt per Telefon 0 26 62 / 94 56 0



2.   Wie wirkt sich das Down-Syndrom (Trisomie) auf den Schutz in der Unfallversicherung aus?

Grundsätzlich fragt jeder Unfallversicherer nach bestehenden Erkrankungen und Gebrechen. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer diesbezüglich wahrheitsgemäße Angaben vor Vertragsabschluss machen (§ 16 VVG).

Die Unfallversicherungsbedingungen sehen eine Leistungskürzung vor, wenn Krankheiten oder Gebrechen als Ursache zu dem Unfallereignis beigetragen haben. In der Praxis besteht insofern bei ungeeigneten Policen ein höheres Risiko, dass es im Schadensfall zu Leistungskürzungen aufgrund Vorerkrankungen oder bestehenden Gebrechen kommt.

Gerade bezüglich der Anrechnung von Vorerkrankungen und Gebrechen unterscheiden sich die Unfallversicherer sehr stark. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt den Versicherern Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, in denen bereits ab 25% Mitwirkungsgrad eine Leistungskürzung erfolgt. Leider übernimmt ein Großteil aller Unfallversicherer diese Empfehlung. Die entsprechenden Konzepte sind insofern unbrauchbar. Am Markt exisitieren deutlich vorteilhaftere Policen.


3.   Wo erhalte ich für mein Kind optimalen Unfallschutz zu günstigen Beiträgen ?

In Deutschland bieten mehrere hundert Versicherer Unfallversicherungen an. Im Jahr 2004 gaben Deutsche rund 6 Mrd. Euro für Ihren Unfallschutz aus. Laut FINANZtest 06/2005 taugen die meisten Unfallversicherungen jedoch nichts. Wir empfehlen Ihnen daher ausschließlich Tarife der Testsieger.






 
 

 


 

 

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